Mitterbauer - Spezialunternehmen für Bautenschutz, Mauertrockenlegung und Abdichtungstechnik    
   
Einsatz vor Ort   Mauertrockenlegung
Referenzen   35 Jahre Erfahrung zu Ihrem Vorteil
   
       
         
   

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mitterbauer GmbH, Golling


Geschäftsbedingungen und bauseits kostenlos zu erbringende Leistungen, falls nicht extra im oben angeführten Leistungsverzeichnis von uns angeboten:

§ 1 Lieferungen erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

§ 2 Werden vom Besteller Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsstunden verlangt, trägt dieser die Mehrkosten.

§ 3 Kostenvoranschläge sind, wenn nicht anders vereinbart, unverbindlich. Der Auftraggeber verzichtet mit Auftragserteilung auf die ihm lt. § 1170a Abs. 2 ABGB zustehenden Rechte und verpflichtet sich, bei Überschreitung des Kostenvoranschlages unvermeidliche Mehrleistungen entsprechend den Einzelpreisen des Kostenvoranschlages oder den üblichen Preisen zu bezahlen.

§ 4 Unser Sanierungskonzept ist als Gesamtes einzuhalten. Positionen sollten daher nicht willkürlich aus dem Gesamtkonzept herausgerissen werden, damit Sie bei Bedarf in den
Genuß der vollen Gewährleistung kommen.

§ 5 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele werden hiermit 1 % Verzugszinsen pro angefangener Monat zur Zahlung vereinbart.

§ 6 Das Recht auf Ersatzvornahme wird hiermit beiderseits ausdrücklich ausgenommen.

§ 7 Bei bauseitig bedingten Unterbrechungen sind wir berechtigt, zusätzlich anfallende Kosten wie z.B. An- und Abreisen an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.

§ 8 Hiermit wird unwiderruflich die Reihenfolge der Heranziehung von Geschäftsbedingungen bei eventuellen Streitigkeiten festgelegt:
1. Geschäftsbedingungen der Mitterbauer GmbH;
2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers;
3. Einschlägige Ö-Normen sowie das ABGB etc.

§ 9 Gewährleistungsansprüche können nur auf von uns erbrachten Leistungen geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Gewährleistung beginnt
spätestens zum Zeitpunkt des Rechnungsdatums.

§ 10 Die Höchststumme der Gewährleistungsansprüche ist mit der Höhe unserer Rechnungssumme begrenzt. Bei Auftragssumme unter EURO 10.000,-- darf bauseits kein Haftrücklaß einbehalten werden. Zahl- und klagbar Bezirksgericht Hallein. Mit Auftragsvergabe an unser Unternehmen stimmt der Besteller ausdrücklich unseren Geschäftsbedingungen zu.

§ 11 Hiermit wird vereinbart, daß der Auftragnehmer jederzeit zur Abrechnung von bereits erbrachten Leistungen berechtigt ist, unabhängig davon, ob der gesamte Auftrag fertiggestellt ist oder nicht.

§ 12 Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt. Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges Eigentum.

   
   
  Trockene Mauer - Mitterbauer
   
   
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