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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mitterbauer GmbH, GollingGeschäftsbedingungen und bauseits kostenlos zu erbringende Leistungen, falls nicht extra im oben angeführten Leistungsverzeichnis von uns angeboten: § 1 Lieferungen erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. § 2 Werden vom Besteller Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsstunden verlangt, trägt dieser die Mehrkosten. § 3 Kostenvoranschläge sind, wenn nicht anders vereinbart, unverbindlich. Der Auftraggeber verzichtet mit Auftragserteilung auf die ihm lt. § 1170a Abs. 2 ABGB zustehenden Rechte und verpflichtet sich, bei Überschreitung des Kostenvoranschlages unvermeidliche Mehrleistungen entsprechend den Einzelpreisen des Kostenvoranschlages oder den üblichen Preisen zu bezahlen. § 4 Unser Sanierungskonzept ist als Gesamtes einzuhalten. Positionen sollten daher nicht willkürlich aus dem Gesamtkonzept herausgerissen werden, damit Sie bei Bedarf in den Genuß der vollen Gewährleistung kommen. § 5 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele werden hiermit 1 % Verzugszinsen pro angefangener Monat zur Zahlung vereinbart. § 6 Das Recht auf Ersatzvornahme wird hiermit beiderseits ausdrücklich ausgenommen. § 7 Bei bauseitig bedingten Unterbrechungen sind wir berechtigt, zusätzlich anfallende Kosten wie z.B. An- und Abreisen an den Auftraggeber weiter zu verrechnen. § 8 Hiermit wird unwiderruflich die Reihenfolge der Heranziehung von Geschäftsbedingungen bei eventuellen Streitigkeiten festgelegt: 1. Geschäftsbedingungen der Mitterbauer GmbH; 2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers; 3. Einschlägige Ö-Normen sowie das ABGB etc. § 9 Gewährleistungsansprüche können nur auf von uns erbrachten Leistungen geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Gewährleistung beginnt spätestens zum Zeitpunkt des Rechnungsdatums. § 10 Die Höchststumme der Gewährleistungsansprüche ist mit der Höhe unserer Rechnungssumme begrenzt. Bei Auftragssumme unter EURO 10.000,-- darf bauseits kein Haftrücklaß einbehalten werden. Zahl- und klagbar Bezirksgericht Hallein. Mit Auftragsvergabe an unser Unternehmen stimmt der Besteller ausdrücklich unseren Geschäftsbedingungen zu. § 11 Hiermit wird vereinbart, daß der Auftragnehmer jederzeit zur Abrechnung von bereits erbrachten Leistungen berechtigt ist, unabhängig davon, ob der gesamte Auftrag fertiggestellt ist oder nicht. § 12 Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt. Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges Eigentum. |
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